Geschäftsbestimmungen

Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Firma. Der/die Verkäufer/in hat ihre Vertragsleistungen daher rechtzeitig erbracht, wenn er/sie innerhalb des vereinbarten Lieferzeitraums, bis zur ersten verschließbaren Tür erfolgt im Auftrag gibt oder frei Haus liefert. Der Transport zu einem Bestimmungsbahnhof oder frei Haus bis zur ersten verschließbaren Tür erfolgt im Auftrag und auf Gefahr des Käufers. Die Mittei­lung eines Anliefertermins am Bestimmungsbahnhof oder frei Haus beruht auf Erfahrungswerten des/der Verkäufer/in und begründet keine rechtliche Verpflichtung. Bei Extrabestellungen wird der ver­bindliche Liefertermin dem Käufer nachträglich schriftlich mitgeteilt. Wird der vereinbarte Liefer­termin überschritten, ist der Käufer verpflichtet, der/die Verkäufer/in schriftlich eine Nachfrist nicht unter 30 Tagen zu setzen. Wird die Ware bis zum Ablauf der Nachfrist nicht zum Versand gebracht, kann der Käufer durch schriftliche Erklärung gegenüber dem/der Verkäufer/in vom Vertrag zurücktreten.
Zahlung
Der Kaufpreis ist bei Lieferung der Ware per Nachnahme fällig. Zahlungen, gleich welcher Art, also auch Überweisungen, Schecks u.ä. werden nur anerkannt, wenn sie unmittelbar gegenüber der Geschäftsleitung oder gegenüber dem Spediteur oder seinen Mitarbeitern oder gegenüber denje­nigen erfolgen, die eine vom der Geschäftsleitung der Verkäuferin ausgestellte schriftliche Inkasso-Vollmacht mit Lichtbild vorlegen können.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, auch möglicher Nebenkosten und Zinsen-Eigentum des/der Verkäufer/in.
Annahmeverzug
Nimmt der Käufer ohne rechtlichen Grund die Ware zum vereinbarten Liefertermin nicht ab, ist der Käufer verpflichtet, einen Pauschalbetrag von 10% des Kaufpreises für die dadurch entstandenen Bearbeitungs-, Transportkosten u.ä. an den/die Verkäufer/in zu zahlen, unbeschadet des Rechts des Käufers den Nachweis zu führen, dass kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
Gewährleistungsansprüche und Haftung
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Übernahme sorgfältig zu prüfen. Die Geltendmachung von offensichtlichen Mängeln kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen (bei Transport­schäden von 4 Tagen) schriftlich gegenüber des/der Verkäufer/in erfolgen. Die Geltendmachung von nicht offensichtlichen Mängeln kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten schriftlich gegenüber der Verkäuferin erfolgen. Bei ordnungsgemäß gerügten Mängeln beschränken sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers zunächst auf ein Nachbesserungsrecht. Bei Fehl­schlagen der Nachbesserung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Schadenersatzansprüche aus ver­traglicher und außervertraglicher Haftung sind ausgeschlossen.
Sonstiges
Mitarbeiter des/der Verkäufer/in sind nach Vertragsabschluß nicht berechtigt zusätzliche mündliche Vereinbarungen mit dem Käufer zu treffen. Diese Vereinbarungen sind unwirksam. Zusätzliche schriftliche Vereinbarungen müssen von der Geschäftsleitung der Verkäuferin schriftlich bestätigt werden. Gerichtsstand für Kaufleute und Erfüllungsort ist Bad Radkersburg.